Auslandsanerkennung und Gutachten

Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zu Anerkennung von Studienleistungen im Ausland sowie zur Vorgehensweise für die Erstellung von Gutachten.

Zur Anerkennung einer im Ausland erbrachten Studienleistung beachten Sie bitte folgende Schritte:

SCHRITT 1

Bitte füllen Sie pro Kurs, den Sie sich anerkennen lassen möchten, ein Formular zur Anerkennung der Auslandsstudienleistung aus.

 

Nutzen Sie dafür bitte den Link zum Formular im Wiwi-Portal: Anerkennungsvereinbarung für Auslandsstudienleistungen. Anschließend kann das Formular als PDF heruntergeladen werden.

 

Es bieten sich folgende Varianten zur Anerkennung von Kursen an: 

 

  • im Originaltitel (der Titel des ausländischen Kurses wird im Zeugnis vermerkt, Kurs fällt in das Ergänzungsangebot des Moduls) 
  • Spezialvorlesung ("Spezialvorlesung" wird im Zeugnis vermerkt, Kurs fällt in das Ergänzungsangebot des Moduls) 
  • curriculare KIT Leistung (KIT Kurs wird im Zeugnis vermerkt, einschlägige inhaltliche Übereinstimmung muss gegeben sein) 

 

 

Bitte holen Sie zudem eine ausführliche Beschreibung der gewünschten Kurse ein. Diese können Sie entweder als Link der Email beifügen oder als PDF gemeinsam mit den Antragsformularen versenden. Die Kursbeschreibung sollte folgende Informationen enthalten:

 

  • Name der Hochschule im Ausland
  • Land in dem sich die Hochschule befindet
  • Kursbezeichnung
  • Dozent
  • Studiengang, in dem der Kurs angeboten wird
  • Studienphase: Undergraduate/Postgraduate (Bitte beachten Sie, dass im Masterstudium nur Kurse auf Masterniveau anerkannt werden können)
  • SWS des Kurses
  • ECTS-Punkte im Ausland
  • Inhalte des Kurses
  • Prüfungsform
  • Kopie/PDF-Datei des Modulhandbuchs oder Link zur entsprechenden Webseite der ausländischen Universität, von dem/der die Informationen stammen.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie in unseren Modulen mindestens einen Kurs bei uns am KIT absolvieren müssen. Das heißt, dass nicht das komplette Modul über Auslandsleistungen erbracht werden kann.

 

 

SCHRITT 2

 

Bitte senden Sie die Unterlagen (in PDF) an Saskia Jacob (Marketing & Sales) oder Kevin Kopp (Digitales Marketing) je nach Kurs- bzw. Modulverantwortlichkeit. Nach Bearbeitung Ihrer Unterlagen bekommen Sie per Mail eine Rückmeldung. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Antrages bis zu 3 Wochen in Anspruch nehmen kann.

 

 

SCHRITT 3

 

Nach Ihrer Rückkehr aus dem Auslandsstudium senden Sie bitte das ausgefüllte Formular "Antrag auf Anerkennung einer Prüfungs- oder Studienleistung" sowie das Transcript of Records der ausländischen Universität an Saskia Jacob (Marketing & Sales) oder Kevin Kopp (Digitales Marketing)  je nach Kurs- bzw. Modulverantwortlichkeit.

In Einzelfällen benötigen wir zudem den von Ihrem Dozenten ausgefüllten Evaluationsbogen für eine präzise Notenumrechnung.

Der entsprechende Lehrstuhl prüft alle Unterlagen und veranlasst anschließend die Verbuchung der Note.

 

 

Gerne stellen wir Ihnen für Bewerbungen an ausländischen Universitäten, für Stipendien oder Stiftungen ein Gutachten aus. Bitte beachten Sie die im Folgenden aufgeführten Voraussetzungen und den Ablauf der Gutachtenerstellung.

SCHRITT 1

 

Sie erfüllen die formalen Voraussetzungen für die Gutachtenerstellung, wenn Sie im Rahmen Ihres Wahlpflichtprogramms Vorlesungen unseres Lehrstuhls im Umfang von mindestens 4,5 ECTS mit einer Durchschnittsnote von 2,3 oder besser absolviert haben.

SCHRITT 2

Vereinbaren Sie bitte rechtzeitig einen Sprechstundentermin. Senden Sie hierfür bitte dieses Formular sowie Ihren Notenauszug und Lebenslauf an Alicia Gerlach (Marketing & Sales) oder Kevin Kopp (Digitales Marketing).

SCHRITT 3

Bereiten Sie sich bitte gründlich auf den Sprechstundentermin vor und bringen Sie folgende Unterlagen in gedruckter Form mit:

  • Eigenes Bewerbungs-/Motivationsschreiben für das Programm, für das ein Gutachten erstellt werden soll
  • Aktueller Notenauszug
  • Lebenslauf
  • ggf. weitere Zeugnisse (Praktika, Abitur, etc.)

SCHRITT 4

Nach Ihrem Sprechstundentermin dauert die Erstellung in der Regel zwei bis drei Wochen. Bitte beachten Sie, dass die Erstellung eines Gutachtens während der Semesterferien eine längere Zeit in Anspruch nimmt.


Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihr Vorhaben!