Auslandsanerkennung und Gutachten
Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zu Anerkennung von Studienleistungen im Ausland sowie zur Vorgehensweise für die Erstellung von Gutachten.
Auslandsanerkennung
Zur Anerkennung einer im Ausland erbrachten Studienleistung beachten Sie bitte folgende Schritte:
SCHRITT 1 |
Bitte füllen Sie pro Kurs, den Sie sich anerkennen lassen möchten, ein Formular zur Anerkennung der Auslandsstudienleistung aus.
Nutzen Sie dafür bitte den Link zum Formular im Wiwi-Portal: Anerkennungsvereinbarung für Auslandsstudienleistungen. Anschließend kann das Formular als PDF heruntergeladen werden.
Es bieten sich folgende Varianten zur Anerkennung von Kursen an:
Bitte holen Sie zudem eine ausführliche Beschreibung der gewünschten Kurse ein. Diese können Sie entweder als Link der Email beifügen oder als PDF gemeinsam mit den Antragsformularen versenden. Die Kursbeschreibung sollte folgende Informationen enthalten:
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SCHRITT 2 |
Bitte senden Sie die Unterlagen (in PDF) an Saskia Jacob (Marketing & Sales) oder Kevin Kopp (Digitales Marketing) je nach Kurs- bzw. Modulverantwortlichkeit. Nach Bearbeitung Ihrer Unterlagen bekommen Sie per Mail eine Rückmeldung. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Antrages bis zu 3 Wochen in Anspruch nehmen kann.
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SCHRITT 3 |
Nach Ihrer Rückkehr aus dem Auslandsstudium senden Sie bitte das ausgefüllte Formular "Antrag auf Anerkennung einer Prüfungs- oder Studienleistung" sowie das Transcript of Records der ausländischen Universität an Saskia Jacob (Marketing & Sales) oder Kevin Kopp (Digitales Marketing) je nach Kurs- bzw. Modulverantwortlichkeit. In Einzelfällen benötigen wir zudem den von Ihrem Dozenten ausgefüllten Evaluationsbogen für eine präzise Notenumrechnung. Der entsprechende Lehrstuhl prüft alle Unterlagen und veranlasst anschließend die Verbuchung der Note.
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Gutachten
Gerne stellen wir Ihnen für Bewerbungen an ausländischen Universitäten, für Stipendien oder Stiftungen ein Gutachten aus. Bitte beachten Sie die im Folgenden aufgeführten Voraussetzungen und den Ablauf der Gutachtenerstellung.
SCHRITT 1
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Sie erfüllen die formalen Voraussetzungen für die Gutachtenerstellung, wenn Sie im Rahmen Ihres Wahlpflichtprogramms Vorlesungen unseres Lehrstuhls im Umfang von mindestens 4,5 ECTS mit einer Durchschnittsnote von 2,3 oder besser absolviert haben. |
SCHRITT 2 |
Vereinbaren Sie bitte rechtzeitig einen Sprechstundentermin. Senden Sie hierfür bitte dieses Formular sowie Ihren Notenauszug und Lebenslauf an Tanja Martin (Marketing & Sales) oder Kevin Kopp (Digitales Marketing). |
SCHRITT 3 |
Bereiten Sie sich bitte gründlich auf den Sprechstundentermin vor und bringen Sie folgende Unterlagen in gedruckter Form mit:
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SCHRITT 4 |
Nach Ihrem Sprechstundentermin dauert die Erstellung in der Regel zwei bis drei Wochen. Bitte beachten Sie, dass die Erstellung eines Gutachtens während der Semesterferien eine längere Zeit in Anspruch nimmt. |
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihr Vorhaben!